Gesetzliche Vorgaben
Laut §30 des Nordrhein-Westfälischen Landesjagdgesetzes sind bei der Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild brauchbare Jagdhunde zu verwenden. Der JGV Rurtal e.V. unterstützt die Revierinhaber der Region ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und zur Jagd brauchbare Hunde einzusetzen. Denn ohne einen brauchbaren Jagdhund ist eine waidgerechte Jagdausübung aus jagdethischen und jagdwirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Passion
Obwohl in der heutigen Zeit die Jagd mehr und mehr im Zeichen des notwendigen ökologischen Wildmanagements steht und dahingehend gesetzliche Aufgaben erfüllt, so bleibt doch die Freude an der Jagd mit dem passionierten, gut ausgebildeten Jagdgebrauchshund. Für viele Rüdemänner und -frauen stellt die Jagd mit ihrem Hund immer noch die höchste Erfüllung dar.

Zuverlässiges Apportieren bei der Niederwildjagd

Passionierte Arbeit im Schilfwasser

Erfolgreiche Arbeiten bei Drück- und Bewegungsjagden

Nach zielgerichteter Ausbildung und genügend Praxiserfahrung werden auch Nachsuchen gemeistert.

Auf den anerkannten Schweißhundstationen stehen erfahrene, leistungsstarke Spezialisten zur Verfügung die bei Bedarf gerne helfen.