Gemäß § 30 Landesjagdgesetz NRW sind bei der Such- und Bewegungsjagd, bei der Jagd auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche brauchbare Jagdhunde zu verwenden.
Ohne adäquat ausgebildete und brauchbare Jagdgebrauchshunde ist eine waidgerechte und tierschutzkonforme Jagdausübung aus jagdethischen, -gesetzlichen sowie -wirtschaftlichen Gründen unmöglich.
Der JGV Rurtal e.V. unterstützt durch die Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden die Hundeführer, Revierinhaber und gesamte Jägerschaft in der Region, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und zur Jagd brauchbare Hunde einzusetzen.